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OLG Braunschweig, 09.05.1994 - 2 WF 37/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 237
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07
Auslegung eines anwaltlichen Schriftsatzes zur Wahrung der Einspruchsfrist gegen …
Die in einem Einzelfall ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig zur Umdeutung einer außerhalb der Einspruchsfrist bei Gericht eingegangenen Verteidigungsanzeige in einen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, über dessen Erlass die Partei keine Kenntnis hatte (Beschluss vom 9. Mai 1994, FamRZ 1995, 237), steht dem Ergebnis der Nichtwahrung der Einspruchsfrist durch den Schriftsatz vom 21. April 2006 nicht entgegen. - OLG Köln, 05.01.2018 - 5 U 65/17
Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an ein Krankenhaus vertreten durch …
Zwar ist es vom Ansatz her durchaus möglich, eine fehlerhafte Prozesserklärung in eine zulässige und wirksame Prozesserklärung umzudeuten, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht [vgl. hierzu etwa: OLG Braunschweig, 2 WF 37/94, FamRZ 1995, 237, Juris-Rn. 7 m. w. N.]. - OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08
Berücksichtigung des Einwandes der fehlerhaften Prozessführung im Verfahren der …
Es kann dahinstehen, inwieweit im Schriftsatz vom 20.05.2008, welcher in Unkenntnis des bereits erlassenen, der Antragstellerin erst am 26.05.2008 zugestellten Beschlusses vom 16.05.2008 verfasst worden war, ein Rechtsbehelf hiergegen gesehen werden kann (vgl. - für die Umdeutung eines klageerwidernden Schriftsatzes in die Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil - einerseits OLG Braunschweig, FamRZ 1995, 237 [die Umdeutbarkeit bejahend], andererseits OLG Köln, NJW-RR 2002, 1231 [die Umdeutbarkeit verneinend]). - OLG Koblenz, 20.04.2000 - 1 W 283/00
Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren
Der Senat vermag der - soweit ersichtlich, allein - vom OLG Braunschweig vertretenen Ansicht (FamRZ 1995, 237) nicht zu folgen, wonach ein Schriftsatz, in dem sich ein Beklagter in Unkenntnis eines inzwischen gegen ihn ergangenen Versäumnisurteils gegen die Klage verteidige, im Wege der Umdeutung als Einspruch zu behandeln sei.